Jetzt ein unverbindliches Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten Thomas Kolbe vereinbaren!

Sperren

Sperren

Laut BayDSG ist Sperren das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken. Art. 4 Abs. 6 S.2 Z.4 BayDSG