Sind nur neue Datenbestände betroffen?
Sind nur neue Datenbestände betroffen?
Nein, die Regelungen umfassen ab 25.05.2018 alle Daten und Anwendungen. Das bedeutet, die DSGVO greift auch bei bereits im Vorfeld verarbeiteten Daten. Die Einhaltung der Regelungen muss somit für alle - alte und neue - Verarbeitungen geprüft werden. Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Entsprechen die Verarbeitungsverzeichnisse den Anforderungen der DSGVO?
Wurden technische und organisatorische Maßnahmen, die den Schutzbedarf der verarbeiteten Daten berücksichtigen, getroffen?
Werden die mit der DSGVO erweiterten Informationspflichten gegenüber den Betroffenen erfüllt?
Werden die formalen Vorgaben für Einwilligungserklärungen eingehalten?
Wie setzen Sie die Betroffenenrechte im Verfahren um?