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Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse

Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse

Mit dieser Definition will das Gesetz alle personenbezogenen Informationen einschließen. Somit ist jedes Datum, das einer Person zuzuordnen ist gemeint. Hierunter fallen beispielsweise Name, Matrikelnummer oder Mitarbeiterstammnummer, Studiengang, Anschrift, Zugehörigkeit zur Krankenkasse, BAFöG-Bezug. Aber auch negative Informationen fallen unter diese Definition wie z.B. "hat (noch) keinen Abschluss". Detaillierteres findet sich im Datenschutz-Wiki des Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unter http://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/3_BDSG_Kommentar_Absatz_1_Teil_1 (externer Link).